Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Förderperiode 2025 für das Programm „Umweltschutz und Sicherheit“ des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) steht in den Startlöchern – mit wichtigen Neuerungen, die Sie als Güterkraftverkehrsunternehmen unbedingt kennen sollten!

🆕 Was ist neu in 2025?

Höherer Zuschuss möglich:
Förderquote bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Maximalbetrag:
Bis zu 33.000 € pro Unternehmen

Stichtag Fahrzeugnachweis:
Maßgeblich ist der Fahrzeugbestand (min. 3,5 t zGG) zum 01.12.2024

Ab 10 Fahrzeuge muss die Zulassungsstelle eine Bestättigung erstellen

Achtung, wichtig:
Antragsfrist endet am 01.09.2025, vorzeitige Schließung möglich, sobald Budget erschöpft ist!


💡 Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen in den Bereichen:

Die vollständige Maßnahmenliste erhalten Sie direkt bei uns.


🧾 Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit mautpflichtigen Lkw ab 3,5 t, die am 01.12.2024 in Deutschland zugelassen und im Besitz oder Eigentum des Antragstellers waren.


✅ Unser Service für Sie:

Als Bavaria-Deminimis-Kunde profitieren Sie von:

🔹 Kompletter Antragsabwicklung durch unser Expertenteam
🔹 Persönlicher Beratung zu förderfähigen Maßnahmen
🔹 Zuverlässiger Fristenüberwachung
🔹 Vollständiger Nachweisführung gegenüber dem BALM


📅 Was Sie jetzt tun sollten:

  1. Fahrzeugnachweise per Stichtag 01.12.2024 bereithalten
  2. Investitionen für 2025 planen
  3. Kontakt mit uns aufnehmen – wir übernehmen den Rest!

Wir kümmern uns um Ihre Förderung – Sie konzentrieren sich aufs Geschäft.
Ihr Bavaria-Deminimis Team