Stand: März 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die neue Förderperiode 2025 für das Programm „Umweltschutz und Sicherheit“ des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) steht in den Startlöchern – mit wichtigen Neuerungen, die Sie als Güterkraftverkehrsunternehmen unbedingt kennen sollten!
🆕 Was ist neu in 2025?
✅ Höherer Zuschuss möglich:
Förderquote bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
✅ Maximalbetrag:
Bis zu 33.000 € pro Unternehmen
✅ Stichtag Fahrzeugnachweis:
Maßgeblich ist der Fahrzeugbestand (min. 3,5 t zGG) zum 01.12.2024
✅ Ab 10 Fahrzeuge muss die Zulassungsstelle eine Bestättigung erstellen
✅ Achtung, wichtig:
Antragsfrist endet am 01.09.2025, vorzeitige Schließung möglich, sobald Budget erschöpft ist!
💡 Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen in den Bereichen:
- Umweltfreundliche Technik (z. B. Reifen, Aerodynamik, Telematik)
- Sicherheitseinrichtungen (z. B. Abbiegeassistenzsysteme, Rückfahrkameras)
- Weiterbildungen im Bereich Umwelt/Sicherheit
- Werkstattausstattung, Lager- oder Abstellflächen u. v. m.
Die vollständige Maßnahmenliste erhalten Sie direkt bei uns.
🧾 Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit mautpflichtigen Lkw ab 3,5 t, die am 01.12.2024 in Deutschland zugelassen und im Besitz oder Eigentum des Antragstellers waren.
✅ Unser Service für Sie:
Als Bavaria-Deminimis-Kunde profitieren Sie von:
🔹 Kompletter Antragsabwicklung durch unser Expertenteam
🔹 Persönlicher Beratung zu förderfähigen Maßnahmen
🔹 Zuverlässiger Fristenüberwachung
🔹 Vollständiger Nachweisführung gegenüber dem BALM
📅 Was Sie jetzt tun sollten:
- Fahrzeugnachweise per Stichtag 01.12.2024 bereithalten
- Investitionen für 2025 planen
- Kontakt mit uns aufnehmen – wir übernehmen den Rest!
Wir kümmern uns um Ihre Förderung – Sie konzentrieren sich aufs Geschäft.
Ihr Bavaria-Deminimis Team