✉️ Wichtige Informationen zum BALM-Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“

Sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Förderperiode 2025 für das Programm „Umweltschutz und Sicherheit“ des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) steht in den Startlöchern – mit wichtigen Neuerungen, die Sie als Güterkraftverkehrsunternehmen unbedingt kennen sollten!

🆕 Was ist neu in 2025?

Höherer Zuschuss möglich:
Förderquote bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Maximalbetrag:
Bis zu 33.000 € pro Unternehmen

Stichtag Fahrzeugnachweis:
Maßgeblich ist der Fahrzeugbestand (min. 3,5 t zGG) zum 01.12.2024

Ab 10 Fahrzeuge muss die Zulassungsstelle eine Bestättigung erstellen

Achtung, wichtig:
Antragsfrist endet am 01.09.2025, vorzeitige Schließung möglich, sobald Budget erschöpft ist!


💡 Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen in den Bereichen:

  • Umweltfreundliche Technik (z. B. Reifen, Aerodynamik, Telematik)
  • Sicherheitseinrichtungen (z. B. Abbiegeassistenzsysteme, Rückfahrkameras)
  • Weiterbildungen im Bereich Umwelt/Sicherheit
  • Werkstattausstattung, Lager- oder Abstellflächen u. v. m.

Die vollständige Maßnahmenliste erhalten Sie direkt bei uns.


🧾 Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit mautpflichtigen Lkw ab 3,5 t, die am 01.12.2024 in Deutschland zugelassen und im Besitz oder Eigentum des Antragstellers waren.


✅ Unser Service für Sie:

Als Bavaria-Deminimis-Kunde profitieren Sie von:

🔹 Kompletter Antragsabwicklung durch unser Expertenteam
🔹 Persönlicher Beratung zu förderfähigen Maßnahmen
🔹 Zuverlässiger Fristenüberwachung
🔹 Vollständiger Nachweisführung gegenüber dem BALM


📅 Was Sie jetzt tun sollten:

  1. Fahrzeugnachweise per Stichtag 01.12.2024 bereithalten
  2. Investitionen für 2025 planen
  3. Kontakt mit uns aufnehmen – wir übernehmen den Rest!

Wir kümmern uns um Ihre Förderung – Sie konzentrieren sich aufs Geschäft.
Ihr Bavaria-Deminimis Team


Weitere Beiträge