BALM
Ausbildung

Förderung für Ausbildungsplätze im Güterkraftverkehr

Nutzen Sie die BALM-Förderung für Ausbildungsplätze im Bereich Transport, Logistik und Güterkraftverkehr. bavaria-deminimis begleitet Sie bei der Fördermittelprüfung, Antragstellung und rechtssicheren Abwicklung.

Spezialisiert auf BALM
5.000+ gestellte Anträge
80+ Mio. € bewilligte Fördergelder
3.000+ betreute Unternehmen
BALM Ausbildung 2026

Förderung für betriebliche Ausbildungsverhältnisse

Das BALM-Förderprogramm Ausbildung unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die betrieblich Berufskraftfahrerinnen oder Berufskraftfahrer mit schweren Nutzfahrzeugen ausbilden. Für die Förderperiode 2026 gelten konkrete Fristen, Pauschalen und Förderquoten.

Berufskraftfahrer-Ausbildung

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

50.000 €

Bei einer dreijährigen Ausbildung werden pauschal 50.000 € als zuwendungsfähige Kosten anerkannt.

Bis zu 70 % Förderung

Die Förderquote beträgt bis zu 70 % für kleine Unternehmen, bis zu 60 % für mittlere Unternehmen und bis zu 50 % für andere Antragsteller.

Antrag über eService

Der Antrag ist form- und fristgerecht elektronisch über das eService-Portal des BALM einzureichen.

21.700 € 1. Ausbildungsjahr
15.200 € 2. Ausbildungsjahr
13.100 € 3. Ausbildungsjahr
14.01.–31.08.2026 Antragsfrist 2026
Hinweis: Das elektronische Antragsportal kann vorzeitig geschlossen werden, wenn keine Haushaltsmittel mehr verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind immer die jeweils gültige BALM-Richtlinie, die vollständigen Antragsunterlagen und die Entscheidung der Bewilligungsbehörde.
Antragsberechtigung

Wer kann BALM Ausbildung beantragen?

Die BALM-Förderung Ausbildung richtet sich an Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die betriebliche Ausbildungsverhältnisse für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer schaffen oder fortführen möchten.

Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, hängt von der jeweils gültigen BALM-Förderrichtlinie, dem Ausbildungsbeginn, dem Ausbildungsvertrag, den eingesetzten schweren Nutzfahrzeugen, der Unternehmensgröße und den vollständig eingereichten Unterlagen ab.

Unternehmen im Güterkraftverkehr

Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin

Schwere Nutzfahrzeuge im betrieblichen Einsatz

Gültiger Ausbildungsvertrag und Ausbildungsnachweise

Fristgerechte elektronische Antragstellung über das BALM-eService-Portal

Förderfähigkeit nach aktueller BALM-Richtlinie Ausbildung 2026

Warum bavaria-deminimis?

Spezialisiert

Erfahrung mit BALM-Ausbildung und Fördermitteln im Güterkraftverkehr.

3.000+ Kunden

Seit 2018 begleiten wir Unternehmen bei Förderprogrammen und Anträgen.

5.000+ Anträge

Professionelle Begleitung bei Antragstellung, Unterlagen und Nachweisen.

80+ Mio. €

Bewilligte Fördergelder durch strukturierte Fördermittelberatung.

Rechtssicher

Wir helfen, Fehler, Rückfragen und Abrechnungsrisiken zu vermeiden.

Antragstellung & Begleitung

So begleiten wir Ihre BALM-Ausbildung

Wir unterstützen Sie von der ersten Fördermittelprüfung bis zur Abwicklung Ihrer Ausbildungsförderung.

01

Erstberatung

Wir besprechen Ihr Unternehmen und Ihr Ausbildungsvorhaben.

02

Förderprüfung

Wir prüfen, ob die Ausbildung grundsätzlich förderfähig sein kann.

03

Unterlagen

Wir begleiten die strukturierte Vorbereitung der erforderlichen Angaben.

04

Antragstellung

Wir unterstützen bei der fristgerechten Antragstellung beim BALM.

05

Abwicklung

Wir begleiten Nachweise, Dokumentation und abschließende Abrechnung.

Hinweis: Die konkrete Förderfähigkeit richtet sich nach der jeweils gültigen BALM-Förderrichtlinie, den Fristen, dem Ausbildungsverhältnis und den vollständigen Nachweisen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Häufige Fragen

FAQ zur BALM-Ausbildung

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Ausbildungsförderung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

Wer kann die BALM-Ausbildungsförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen des Güterkraftverkehrs, welche die Voraussetzungen der jeweils gültigen BALM-Richtlinie erfüllen und ein förderfähiges Ausbildungsverhältnis begründen.

Welche Ausbildung wird gefördert?

Gefördert werden betriebliche Berufsausbildungen zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie des BALM.

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Förderperiode 2026 werden bei einer dreijährigen Ausbildung pauschal 50.000 Euro zuwendungsfähige Kosten berücksichtigt. Die tatsächliche Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und der jeweils gültigen Förderquote.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss innerhalb der jeweils veröffentlichten Antragsfrist elektronisch über das eService-Portal des BALM eingereicht werden. Eine verspätete Antragstellung kann zum Ausschluss von der Förderung führen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Einzelfall werden unter anderem Angaben zum Unternehmen, Ausbildungsvertrag, Nachweise sowie weitere Unterlagen benötigt. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Zusammenstellung.

Kann ich mehrere Auszubildende fördern lassen?

Ja. Grundsätzlich können mehrere förderfähige Ausbildungsverhältnisse berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen der aktuellen BALM-Richtlinie erfüllt sind.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung?

Nein. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. Maßgeblich sind die jeweils gültige Förderrichtlinie, die verfügbaren Haushaltsmittel sowie die Entscheidung der Bewilligungsbehörde.

BALM-Ausbildung prüfen lassen

Jetzt Förderfähigkeit Ihrer Ausbildung prüfen

Wir prüfen, ob Ihr geplantes Ausbildungsverhältnis grundsätzlich für die BALM-Förderung Ausbildung infrage kommt und begleiten Sie bei Antragstellung, Nachweisen und Abrechnung.

089 / 123 502 11 Mo.–Fr. 08:00 – 18:00 Uhr
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