BALM
Umweltschutz & Sicherheit

Förderung für Unternehmen im Güterkraftverkehr

Nutzen Sie das BALM-Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit für Investitionen in moderne Fahrzeugtechnik, Sicherheitssysteme, Umweltmaßnahmen und betriebliche Schutzmaßnahmen. bavaria-deminimis begleitet Sie von der Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur rechtssicheren Abrechnung.

Spezialisiert auf BALM
5.000+ gestellte Anträge
80+ Mio. € bewilligte Fördergelder
3.000+ Kunden seit 2017
BALM Umweltschutz & Sicherheit 2026

Förderung für Investitionen in Sicherheit, Umwelt und Fuhrparktechnik

Das BALM-Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei förderfähigen Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit, Umwelt, Effizienz und betrieblichen Abläufen. Maßgeblich sind die aktuelle BALM-Richtlinie, der Maßnahmenkatalog, Fristen und vollständige Nachweise.

2.000 € Fahrzeugsatz je schweres Nutzfahrzeug
33.000 € maximale Förderung je Unternehmen und Jahr
bis 80 % maximale Förderquote der zuwendungsfähigen Ausgaben
14.04.–31.08.2026 Antragszeitraum der Förderperiode 2026

Kamerasysteme & Rundumsicht

Systeme zur besseren Sicht, Überwachung und Unfallvermeidung im täglichen Fuhrparkbetrieb.

Abbiegeassistenz & Sicherheit

Assistenzsysteme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Unfallrisiken.

Diebstahlschutz & Sicherung

Schutzsysteme für Fahrzeuge, Ladung, Betriebsmittel und technische Ausrüstung.

Telematik & Digitalisierung

Digitale Systeme für Fuhrparkmanagement, Tourenplanung, Dokumentation und Prozessoptimierung.

Arbeitsschutz & Ergonomie

Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Sicherheit im Betrieb.

Umwelttechnik

Investitionen zur Reduzierung von Emissionen, Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen.

Energieeffizienz

Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Energie, Kraftstoff und betrieblichen Ressourcen.

Weitere Maßnahmen

Wir prüfen individuell, welche Investitionen nach der aktuellen BALM-Richtlinie infrage kommen.

Hinweis: Förderfähig sind nur Maßnahmen nach Maßgabe der jeweils gültigen BALM-Richtlinie und der Liste förderfähiger Maßnahmen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Mit Maßnahmen sollte nicht vor Bewilligung begonnen werden, sofern die Richtlinie nichts anderes zulässt.
Antragsberechtigung

Wer kann BALM Umweltschutz & Sicherheit beantragen?

Das BALM-Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit richtet sich grundsätzlich an Unternehmen, die Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen durchführen und die Voraussetzungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie erfüllen.

Entscheidend sind unter anderem Fahrzeugbestand, Unternehmenssitz, Einsatzbereich, Förderzweck, Fristen und vollständige Antragsunterlagen. bavaria-deminimis prüft individuell, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Unternehmen im Güterkraftverkehr

Schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 t zGG

Betriebssitz oder Niederlassung in Deutschland

Förderfähige Maßnahme nach aktueller Richtlinie

Vollständige Unterlagen und fristgerechter Antrag

Beachtung der De-minimis-relevanten Vorgaben

Warum bavaria-deminimis?

Spezialisiert

Erfahrung mit BALM-Förderprogrammen für Güterkraftverkehr, Umweltschutz und Sicherheit.

3.000+ Kunden

Seit 2018 betreuen wir Unternehmen bei Fördermitteln, Anträgen und Abrechnungen.

5.000+ Anträge

Professionelle Begleitung bei Fördermittelanträgen, Unterlagen und Nachweisen.

80+ Mio. €

Bewilligte Fördergelder durch strukturierte Fördermittelberatung und Abwicklung.

Rechtssicher

Wir helfen, formale Fehler, Rückforderungen und Abrechnungsrisiken zu vermeiden.

Antragstellung & Abwicklung

So läuft die BALM-Förderung ab

Wir begleiten Sie von der ersten Fördermittelprüfung bis zur Abrechnung der Maßnahme.

01

Erstberatung

Wir prüfen Ihr Vorhaben und Ihre Ausgangssituation.

02

Förderfähigkeit

Wir prüfen Richtlinie, Fristen, Fahrzeuge und Maßnahme.

03

Unterlagen

Wir strukturieren Angebote, Nachweise und Antragsdaten.

04

Antrag

Wir begleiten die fristgerechte Antragstellung beim BALM.

05

Abrechnung

Wir unterstützen bei Nachweisen und Auszahlung.

Wichtig: Mit förderrelevanten Maßnahmen sollte grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Vorgaben der jeweiligen BALM-Richtlinie eingehalten sind. Ein vorzeitiger Beginn kann die Förderfähigkeit gefährden.
Rechtssichere Fördermittelabwicklung

Fehler bei BALM-Anträgen und Rückforderungen vermeiden

Bei der BALM-Förderung Umweltschutz und Sicherheit entscheidet nicht nur die grundsätzliche Förderfähigkeit einer Maßnahme über den Erfolg. Ebenso wichtig sind eine vollständige Antragstellung, die Einhaltung der Fristen und eine saubere Dokumentation aller Nachweise.

Fehlerhafte Angaben, fehlende Belege, ein zu früher Maßnahmenbeginn oder unvollständige Verwendungsnachweise können zu Verzögerungen, Kürzungen oder Rückforderungen führen. Gerade bei Investitionen in Sicherheitssysteme, Umwelttechnik, Telematik, Arbeitsschutz oder Fahrzeugausstattung sollten die Anforderungen vorab sorgfältig geprüft werden.

bavaria-deminimis begleitet Unternehmen im Güterkraftverkehr strukturiert durch das gesamte Förderverfahren – von der ersten Prüfung bis zur Abrechnung. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare und richtlinienkonforme Abwicklung Ihrer Fördermittel.

Häufige Fragen

FAQ zu BALM Umweltschutz & Sicherheit

Antworten auf wichtige Fragen zur BALM-Förderung für Umweltschutz, Sicherheit, Antragstellung, Nachweise und Abrechnung im Güterkraftverkehr.

Was ist das BALM-Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit?

Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei Maßnahmen, die zur Verbesserung von Verkehrssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz beitragen. Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, richtet sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.

Wer kann die BALM-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen, die Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen durchführen und die Voraussetzungen der aktuellen Richtlinie erfüllen. Entscheidend sind unter anderem Fahrzeugbestand, Unternehmenssitz, Förderzweck, Fristen und vollständige Unterlagen.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Förderfähig können je nach Richtlinie beispielsweise Sicherheitsausstattung, Assistenzsysteme, Telematik, Diebstahlschutz, Arbeitsschutz, Umwelttechnik oder weitere betriebliche Maßnahmen sein. Eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Prüfung der aktuellen Richtlinie und Ihres konkreten Vorhabens möglich.

Darf ich mit der Maßnahme sofort beginnen?

In vielen Förderverfahren darf mit der Maßnahme grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Richtlinie eingehalten sind. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann die Förderfähigkeit gefährden. Deshalb sollte vor Bestellung, Vertragsabschluss oder Umsetzung immer eine Prüfung erfolgen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in der Regel nicht. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinie, der verfügbaren Haushaltsmittel und der vollständigen Prüfung durch die zuständige Stelle. Wir unterstützen Sie dabei, die Antragsunterlagen korrekt und nachvollziehbar vorzubereiten.

Warum ist die Abrechnung so wichtig?

Die Abrechnung und der Verwendungsnachweis sind entscheidend für die endgültige Fördermittelabwicklung. Fehlende Belege, falsche Angaben oder nicht nachvollziehbare Nachweise können zu Rückfragen, Kürzungen oder Rückforderungen führen. Eine saubere Dokumentation reduziert diese Risiken erheblich.

BALM-Förderung prüfen lassen

Jetzt Förderfähigkeit für Umweltschutz & Sicherheit prüfen

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für das BALM-Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit erfüllt und begleiten Sie professionell bei Antragstellung, Unterlagen, Nachweisen und Abrechnung.

089 / 123 502 11 Mo.–Fr. 08:00 – 18:00 Uhr
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