Steuerliche Förderung
Die Forschungszulage wird über das Finanzamt geltend gemacht und kann mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt werden.
Nutzen Sie die steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung. Wir prüfen, ob Ihre Softwareentwicklung, KI-Lösung, technische Produktentwicklung oder Ihr neues Verfahren förderfähig ist.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Deutschland Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. Gefördert werden nicht nur klassische Forschungslabore, sondern auch praxisnahe Entwicklungsprojekte in Software, KI, Maschinenbau, Produktion, Umwelttechnik und technischen Verfahren.
Entscheidend ist, dass Ihr Projekt einen echten FuE-Charakter hat. Das bedeutet: Das Vorhaben muss auf eine neue technische Lösung ausgerichtet sein, ein Entwicklungsrisiko enthalten und planmäßig dokumentiert werden.
Die Forschungszulage wird über das Finanzamt geltend gemacht und kann mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt werden.
Förderfähig sind Projekte, bei denen neue Produkte, Prozesse, Softwarelösungen oder technische Verfahren entwickelt werden.
Die Antragstellung ist nicht an einen kurzen Förderaufruf gebunden. Entscheidend ist die fachliche Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens.
Förderfähig sind Vorhaben mit echtem Forschungs- oder Entwicklungsbezug. Entscheidend ist, ob das Projekt fachlich nachvollziehbar als Forschung und Entwicklung eingeordnet werden kann.
Vorhaben, bei denen neues Wissen gewonnen werden soll und die fachliche Erkenntnis im Vordergrund steht.
Projekte mit neuen Erkenntnissen, technischen Verbesserungen oder innovativen Lösungen mit Anwendungsbezug.
Entwicklung, Erprobung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren, Software oder technischen Systemen.
Für die Forschungszulage zählt, ob das Vorhaben fachlich sauber begründet und nachvollziehbar dokumentiert ist.
Wir begleiten Ihr FuE-Vorhaben strukturiert: von der ersten Einschätzung über die fachliche Aufbereitung bis zur steuerlichen Antragstellung.
Einschätzung, ob Ihr Vorhaben FuE-Potenzial hat.
Strukturierte Beschreibung von Ziel, Risiko und Entwicklung.
Vorbereitung der fachlichen Bescheinigung.
Antragstellung über das zuständige Finanzamt / ELSTER.
Begleitung bei Rückfragen und finalen Schritten.
Die Forschungszulage läuft zweistufig: zuerst fachliche Bescheinigung des FuE-Vorhabens, anschließend steuerliche Festsetzung.
Die Forschungszulage wird auf Basis förderfähiger FuE-Aufwendungen berechnet. Entscheidend ist eine saubere Zuordnung zum begünstigten Forschungs- oder Entwicklungsprojekt.
Bruttoarbeitslohn für Mitarbeitende, soweit sie im begünstigten FuE-Vorhaben eingesetzt werden.
Eigene Arbeitsleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähiger Aufwand relevant sein.
Wertminderungen beweglicher Wirtschaftsgüter können berücksichtigt werden, wenn sie für das FuE-Vorhaben erforderlich sind.
Bei extern beauftragter Forschung können 70 % des Entgelts in die förderfähigen Aufwendungen einfließen.
Viele Projekte scheitern nicht an der Idee, sondern an unklarer Darstellung, fehlender Struktur oder nicht sauber abgegrenzten Aufwendungen. Genau hier setzen wir an.
Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zur Forschungszulage passt und welche Punkte besonders wichtig sind.
Wir strukturieren Ziel, Neuartigkeit, Risiko, Entwicklungsschritte und technische Abgrenzung nachvollziehbar.
Wir unterstützen bei der Zuordnung förderfähiger Aufwendungen und der sauberen Abgrenzung zum FuE-Projekt.
Wir begleiten die Vorbereitung der fachlichen Bescheinigung und behalten Rückfragen im Prozess im Blick.
Sie haben ein Entwicklungsprojekt?
Wir prüfen, ob daraus ein förderfähiges FuE-Vorhaben werden kann.
Wir prüfen Ihr Vorhaben, strukturieren die FuE-Beschreibung und unterstützen bei der sauberen Vorbereitung für die Forschungszulage.
Erste Einschätzung, ob Ihr Vorhaben FuE-Potenzial hat.
Klare Darstellung von Ziel, Neuartigkeit, Risiko und Entwicklung.
Zuordnung förderfähiger Aufwendungen zum FuE-Projekt.
Unterstützung bei Vorbereitung, Struktur und Rückfragen.
Sie haben ein Entwicklungsprojekt?
Wir prüfen, ob daraus ein förderfähiges FuE-Vorhaben werden kann.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Relevant kann sie für neue Produkte, technische Verfahren, Softwarelösungen, Maschinen, Systeme oder innovative Prozesse sein. Entscheidend ist, ob das Vorhaben fachlich als Forschung und Entwicklung eingeordnet werden kann.
Förderfähig sind Vorhaben, die über reine Routine oder Standardumsetzung hinausgehen. Wichtige Kriterien sind Neuartigkeit, technische oder wissenschaftliche Unsicherheit und eine planmäßige Vorgehensweise. Genau diese Punkte müssen in der Projektbeschreibung klar dargestellt werden.
Viele Unternehmen entwickeln bereits neue Lösungen, ohne ihr Vorhaben sauber als FuE-Projekt zu dokumentieren. Eine strukturierte Aufbereitung hilft dabei, den Forschungs- und Entwicklungsbezug nachvollziehbar darzustellen und förderfähige Aufwendungen sauber abzugrenzen.
Kurz erklärt: Die wichtigsten Fragen für Unternehmen, die ein Entwicklungsprojekt, Softwareprojekt oder technisches Innovationsvorhaben prüfen lassen möchten.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen.
Die fachliche Prüfung erfolgt über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Anschließend kann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Infrage kommen Projekte mit Forschungs- oder Entwicklungsbezug, zum Beispiel neue Produkte, technische Verfahren, Softwarelösungen oder wesentliche Verbesserungen bestehender Systeme.
Die Projektbeschreibung muss Neuartigkeit, Entwicklungsrisiko, Zielsetzung und planmäßige Vorgehensweise nachvollziehbar darstellen. Eine unklare Beschreibung kann die fachliche Bewertung erschweren.
Wir unterstützen Sie bei der ersten Einschätzung, der strukturierten Projektbeschreibung und der Vorbereitung der nächsten Schritte für die Forschungszulage. Klar, praxisnah und mit sauberer fachlicher Abgrenzung.
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