Förderprogramm De-minimis wird zu Förderprogramm Umwelt und Sicherheit.

Die Bezeichnung „De-minimis“ lässt keine Rückschlüsse auf das Ziel oder den Inhalt des Förderprogramms zu. Um die Überzeugungskraft des Programms zu steigern und potenzielle Antragsteller stärker anzusprechen, sowie die Bedeutung der Ziele hervorzuheben, wird das Programm ab der Förderperiode 2024 unter dem Namen „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt. So die BALM

Antragstellung: 05.02.2024 – 31.05.2024

Zum Zeitpunkt der Vorbereitung dieses Förderprogramms war die überarbeitete EU-Verordnung für „De-minimis“-Beihilfen noch nicht in Kraft.

Aus diesem Grund hat das BMDV in Absprache mit dem BALM beschlossen, die Förderperiode 2024 gemäß der bestehenden Richtlinie über die Förderung von Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 25. November 2023 (bisher bekannt als Richtlinie „De-minimis“) durchzuführen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die EU-rechtliche Grundlage dieser Richtlinie nur bis zum 30. Juni 2024 gilt. Daher kann das Förderprogramm für die Förderperiode 2024 nur mit den in der Synopse beschriebenen Abweichungen umgesetzt werden. Die darauffolgende Förderperiode 2025 wird auf der Grundlage der neuen EU-Verordnung und einer darauf basierenden neuen Richtlinie umgesetzt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

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