Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat den offiziellen Start der neuen Förderperiode 2026 bekanntgegeben. Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr können erneut staatliche Zuschüsse für Ausbildung, Weiterbildung sowie Maßnahmen zur betrieblichen Entwicklung beantragen. Die Förderprogramme sollen die Qualifikation im Transportgewerbe stärken und die Wirtschaftlichkeit von Betrieben langfristig unterstützen.

Wichtige Termine für die Antragstellung

Wer kann eine Förderung erhalten?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Voraussetzungen sind unter anderem:

Welche Maßnahmen werden gefördert?

1. Ausbildungsförderung

Gefördert werden insbesondere betriebliche Ausbildungen wie die Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Wichtig:

2. Weiterbildungsförderung

Gefördert werden freiwillige Weiterbildungen der Beschäftigten, beispielsweise:

Rahmenbedingungen:

Unser Unternehmen steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Förderprogramme zuverlässig zur Seite. Wir unterstützen Sie von der ersten Prüfung der Voraussetzungen bis zur vollständigen Antragstellung. Auf Wunsch beraten wir Sie persönlich, damit Sie die bestmögliche Förderung für Ihr Unternehmen erhalten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der
bavaria-deminimis GmbH

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