Energieeffizienz

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss Modul 1

Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Sie wollen in den Ersatz oder Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen- und Aggregaten für Ihr Unternehmen investieren? Die bavaria-deminimis GmbH stellt sicher, dass Sie die entsprechenden Fördergelder in voller Höhe erhalten (soweit die Anforderungen erfüllt sind).

Gegenstand der Förderung sind

Kälte- und Klimaanlagen

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen, erhalten Sie Subventionen beim Erwerb von Kälte- und Klimaanlagen.

Bitte beachten Sie, die Förderung kann nur von gewerblichen Nutzern in Anspruch genommen werden.

bavaria-deminis GmbH

Die richtige Adresse, wenn es um Förderprogramme geht

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Jahre Erfahrung

Förderung von Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren

Um das Übertragungsrisiko von Coronaviren in geschlossenen Innenräumen zu verkleinern, werden Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren  gefördert. Dabei dürfen ausschließlich neu erworbene Geräte verwendet und eingebaut werden.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben (Investition, Planung & Montage). Dabei beträgt die maximale Förderung pro RLT-Anlage 200.ooo€.

Welche Maßnahmen genau gefördert werden, stellen wir Ihnen gerne bei Ihrem Beratungstermin vor.

  • Länder
  • Kommunen
  • Unternehmen*
  • Universitäten / Hochschulen*
  • Träger öffentlicher Einrichtungen*
  • institutioneller Zuwendungsempfänger*
  • staatlich anerkannte allgemein- und berufsbildende Schulen in öffentlicher oder privater Trägerschaft und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß Nummer 6b der Richtlinie
  • Medizinische und rehabilitative Einrichtungen gemäß Nummer 6c der Richtlinie
  • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen (bisherige stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe) gemäß Nummer 6d der Richtlinie
  • Inklusionsbetriebe, Werkstätten, andere Leistungsanbieter,  Interdisziplinäre Frühförderstellen, sonstige Leistungserbringer der Eingliederungshilfe (z. B. Tagesförderstätten) sowie Betriebe gemäß Nummer 6e der Richtlinie
  • Gemeinschaftseinrichtungen gemäß Nummer 6f der Richtlinie
  • Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte gemäß Nummer 6g der Richtlinie
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß Nummer 6h der Richtlinie

Quelle: bafa.de