Stand: Dezember 2025
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat den offiziellen Start der neuen Förderperiode 2026 bekanntgegeben. Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr können erneut staatliche Zuschüsse für Ausbildung, Weiterbildung sowie Maßnahmen zur betrieblichen Entwicklung beantragen. Die Förderprogramme sollen die Qualifikation im Transportgewerbe stärken und die Wirtschaftlichkeit von Betrieben langfristig unterstützen.
Wichtige Termine für die Antragstellung
- Antragsstart für die Programme „Ausbildung“ und „Weiterbildung“:
14. Januar 2026 um 09:00 Uhr - Start des Programms „Umweltschutz und Sicherheit“:
Voraussichtlich 14. April 2026
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Voraussetzungen sind unter anderem:
- Das Unternehmen ist Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
- Die Fahrzeuge müssen in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sein.
- Auch Partner- und Verbundunternehmen können förderfähig sein, sofern sie die gleichen Kriterien erfüllen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
1. Ausbildungsförderung
Gefördert werden insbesondere betriebliche Ausbildungen wie die Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Wichtig:
- Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausbildung nach Bewilligung begonnen wird.
- Je nach Unternehmensgröße beträgt die Förderquote:
- bis zu 70 % für kleine Unternehmen
- bis zu 60 % für mittlere Unternehmen
- bis zu 50 % für große Unternehmen
- Für dreijährige Berufsausbildungen können pauschal bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
2. Weiterbildungsförderung
Gefördert werden freiwillige Weiterbildungen der Beschäftigten, beispielsweise:
- Fahrsicherheitstrainings
- Öko- und Effizienzschulungen
- Umwelt- und Technikschulungen
- Soft-Skill-Trainings für Führung oder Kommunikation
Rahmenbedingungen:
- Eine Weiterbildung muss mindestens vier Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen.
- Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen sind in der Regel nicht förderfähig.
- Kleinunternehmen können Zuschüsse von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
- In vielen Fällen richtet sich die Förderung nach der Anzahl der zugelassenen Lkw; hier sind Zuschüsse pro Fahrzeug möglich.
Unser Unternehmen steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Förderprogramme zuverlässig zur Seite. Wir unterstützen Sie von der ersten Prüfung der Voraussetzungen bis zur vollständigen Antragstellung. Auf Wunsch beraten wir Sie persönlich, damit Sie die bestmögliche Förderung für Ihr Unternehmen erhalten.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der
bavaria-deminimis GmbH
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